Ungewollt schwanger?
Die rechtliche Situation
Bis zur 16. Schwangerschaftswoche (innerhalb von 3 Monaten nach der Einnistung) ist ein Schwangerschaftsabbruch in Österreich auf Verlangen der Frau straffrei (Fristenlösung nach §97 StGB) – auch wenn es keinen medizinischen Grund für einen Schwangerschaftsabbruch gibt. Eine Voraussetzung für den straffreien Schwangerschaftsabbruch ist, dass vor dem Abbruch eine ärztliche Beratung stattfindet und der Abbruch von einer Ärztin*einem Arzt durchgeführt wird.
Ein Schwangerschaftsabbruch auf Verlangen der Frau ist in Österreich eine Privatleistung. Das heißt: Der Schwangerschaftsabbruch muss von der Frau/dem Paar selbst bezahlt werden. Es werden keine persönlichen Daten weitergegeben und es gibt keine Meldung an die Sozialversicherungsträger oder andere Institutionen. Auch der Wohnort ist ohne Bedeutung: Frauen und Paare aus anderen Ländern können in Österreich eine Schwangerschaft innerhalb der ersten 3 Monate beenden.


Sie denken über einen Schwangerschaftsabbruch nach?
In meiner Ordination biete ich Ihnen folgende Möglichkeit:
Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch im Rahmen der Fristenlösung (ohne medizinische Indikation)
Wann?
meist ab der 5. Schwangerschaftswoche bis einschließlich zur 9. Schwangerschaftswoche (bis zum 63. Tag), gerechnet ab dem ersten Tag der letzten Regelblutung.
Wo?
in der Ordination, nach einer Ultraschalluntersuchung sowie ausführlicher Anamnese und Aufklärung. Dabei wird unter anderem die Schwangerschaftswoche festgestellt und die Eignung für einen medikamentösen Schwangerschaftsabbruch überprüft.
Wie?
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch erfolgt mit zwei unterschiedlichen Medikamenten im Abstand von etwa 24 - 48 Stunden:
Mifegyne® (Arzneistoff: Mifepriston) und Cyprostol®/Topogyne® (Arzneistoff: Misoprostol)
Eine Ultraschallkontrolle erfolgt in der Regel 1- 2 Wochen nach der Medikamenteneinnahme, um den vollständigen Abbruch zu bestätigen.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch kann mit Unterbauchkrämpfen und stärkeren Blutungen verbunden sein. Bei Bedarf können geeignete Schmerzmittel eingesetzt werden.
Kosten: € 350.-
€ 380.- falls eine Rhesusprophylaxe notwendig wäre
Finanzielle Unterstützung
Wenn die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch eine finanzielle Belastung darstellen, gibt es die Möglichkeit der Unterstütung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann einen Kostenübernahme bzw. finazielle Unterstützung durch den Verein Changes for women ↗ und die MA 40 der Stadt Wien↗ beantragt werden. Gerne informieren wir über die entsprechenden Anlaufstellen.
