Ich biete meine Leistungen als Wahlarzt an.

Was bedeutet Wahlarzt?

Wahlärzte sind freiberuflich und ohne Kassenvertrag, somit als Privatärzte tätig. Das bedeutet, dass Patientinnen unabhängig von ihrer Versicherung für das Ordinationshonorar vorerst selbst aufkommen müssen. Sie erhalten eine detaillierte Honorarnote, die sie zur Kostenerstattung bei ihrer Krankenkasse bzw. Versicherung einreichen können. Die gesetzliche Krankenkasse erstattet bis zu 80 Prozent des Kassentarifs der jeweiligen Leistung zurück.

Zusatzversicherungen übernehmen je nach Versicherungsumfang, Wahl-, und Privatarzthonorare.

In beiden Fällen ist die Honorargestaltung frei.